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   LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10   

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LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10 (https://dejure.org/2010,14263)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2010 - 2 Sa 630/10 (https://dejure.org/2010,14263)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 2 Sa 630/10 (https://dejure.org/2010,14263)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ordentliche Unkündbarkeit nach § 20 Ziffer 4 MTV Elektro- und Metallindustrie NRW Ausnahmsweise Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung; Anforderungen an zumutbaren Arbeitsplatz bei ordentlicher Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung - Interessenausgleich mit ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 KSchG; §§ 113, 125 InsO; § 20 Ziffer 4 MTV Elektro- und Metallindustrie NRW
    Ordentliche Unkündbarkeit nach § 20 Ziffer 4 MTV Elektro- und Metallindustrie NRW Ausnahmsweise Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung; Anforderungen an zumutbaren Arbeitsplatz bei ordentlicher Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung - Interessenausgleich mit ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Nichtanwendbarkeit der erleichterten Kündigungsmöglichkeit gem. § 125 InsO; Fehlerhafte Aufnahme des ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers in die Namensliste; Tariflicher Sonderkündigungsschutz für älteren Arbeitnehmer bei ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Kündigungsausschluss bei Betriebsänderung; unwirksame betriebsbedingte Kündigung aufgrund eines vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Interessenausgleichs mit Namensliste; fehlerhafte Aufnahme des ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers in die Namensliste; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

    Auszug aus LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
    Da der Kläger zum Zeitpunkt des Abschlusses des Interessenausgleichs und der Namensliste nach § 20 Ziffer 4 MTV Metallindustrie NRW ordentlich nicht kündbar war, hätte er in die Namensliste nicht aufgenommen werden dürfen, weil zu diesem die ordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses schon wegen Verstoßes gegen ein tarifliches Kündigungsverbot nach § 134 BGB unwirksam wäre (vgl. dazu BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07, NZA 2009, 679).

    Der tarifliche Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, jedenfalls grundsätzlich zulässig (vgl. BAG, Urt. v. 28.10.20110 - 2 AZR 688/09, Juris; Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07, NZA 2009, 879; Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120; Urt. v. 02.06.2006 - 2 AZR 58/05, NZA 2006, 868; Urt. v. 24.06.2004 - 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613a BGB).

    Denn insoweit handelt es sich um eine Voraussetzung für die ausnahmsweise zulässige ordentliche Kündigung eines an sich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers (vgl. BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07, NZA 2009, 679).

    Eine generelle Aufhebung des Sonderkündigungsschutzes bei einer Betriebsänderung mit der Folge, dass die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung allein nach § 1 KSchG zu beurteilen wäre, wäre nur dann gerechtfertigt, wenn § 20 Ziffer 4 MTV Metallindustrie allein auf das Vorliegen einer Betriebsänderung abstellen würde, was bei Tarifverträgen auch vorkommt (vgl. § 24 Nr. 7 Manteltarifvertrag Nr. 13 für die Arbeitnehmer der British Airways in Deutschland und dazu BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07, NZA 2009, 879).

    Die Tatsache, dass eine betriebsbedingte Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich mit einer Namensliste vorliegt, ändert an der Darlegungslast der Beklagten für die Unzumutbarkeit einer anderweitigen Beschäftigung des Klägers nichts, weil es vorliegend nicht um die grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl geht, für die grundsätzlich der Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 5 KSchG die Darlegungs- und Beweislast trägt, sondern um die ausnahmsweise Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung trotz der an sich gegebener ordentlichen Unkündbarkeit, also um eine Ausnahmevoraussetzung des § 20 Ziffer 4 MTV Metallindustrie NRW (vgl. BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07, NZA 2009, 879).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
    Der tarifliche Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, jedenfalls grundsätzlich zulässig (vgl. BAG, Urt. v. 28.10.20110 - 2 AZR 688/09, Juris; Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07, NZA 2009, 879; Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120; Urt. v. 02.06.2006 - 2 AZR 58/05, NZA 2006, 868; Urt. v. 24.06.2004 - 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613a BGB).

    Ob und gegebenenfalls inwieweit Einschränkungen der tariflichen Unkündbarkeit wegen möglicher Benachteiligung anderer Arbeitnehmer durch Herausnahme der tariflich ordentlich Unkündbaren aus dem Kreis der im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG vergleichbaren Arbeitnehmer geboten sind (vgl. dazu BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120 zur Regelung des § 4.4 MTV Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden), kann offen bleiben.

    Denn die Durchführung der sozialen Auswahl nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG ist die Regel, während die Herausnahme der Leistungsträger nach § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG die Ausnahme von der Regel ist (vgl. dazu BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120).

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
    Ob dabei eine generelle Freikündigungspflicht besteht, kann offen bleiben (vgl. dazu auch BAG, Urt. v. 18.05.2006 - 2 AZR 207/05, BB 2007, 668; MünchKomm/Hensseler § 626 BGB Rdnr. 111 ff., 5. Aufl., 2009).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - 14 Sa 508/07

    Zur Berücksichtigung der Rentennähe eines betriebsbedingt zu kündigenden

    Auszug aus LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
    Ob und inwieweit die sog. Rentennähe eines Arbeitnehmers generell im Rahmen einer sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG neben der in § 1 Abs. 3 KSchG genannten sozialen Auswahlgesichtspunkte z berücksichtigen ist (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg vom 26.07.2007 - 14 Sa 508/07, Juris; LAG Köln vom 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05, LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51a; LAG Düsseldorf vom 13.07.2005 - 12 Sa 616/05, ArbuR 2006, 69-70 einerseits und LAG Niedersachsen vom 23.05.2005, 5 Sa 198/05, NZA-RR 2005, 584 andererseits, das jedenfalls keine grobe Fehlerhaftigkeit bei Berücksichtigung der Rentennähe annimmt), kann offen bleiben.
  • LAG Köln, 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punkteschema, Altersstruktur

    Auszug aus LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
    Ob und inwieweit die sog. Rentennähe eines Arbeitnehmers generell im Rahmen einer sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG neben der in § 1 Abs. 3 KSchG genannten sozialen Auswahlgesichtspunkte z berücksichtigen ist (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg vom 26.07.2007 - 14 Sa 508/07, Juris; LAG Köln vom 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05, LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51a; LAG Düsseldorf vom 13.07.2005 - 12 Sa 616/05, ArbuR 2006, 69-70 einerseits und LAG Niedersachsen vom 23.05.2005, 5 Sa 198/05, NZA-RR 2005, 584 andererseits, das jedenfalls keine grobe Fehlerhaftigkeit bei Berücksichtigung der Rentennähe annimmt), kann offen bleiben.
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
    Gebrauchen nämlich Tarifvertragsparteien Begriffe, die im Rechtsleben einen bestimmten Inhalt haben, so ist anzunehmen, dass sie ihn auch mit diesem Inhalt verwenden wollten (BAG, Urt. v. 22.01.2004 - 2 AZR 111/02, AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG Namensliste).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
    Denn bereits aus dem Wortlaut des § 20 Ziffer 4 MTV Metallindustrie NRW, der für die Auslegung einer Tarifnorm in erster Linie maßgeblich ist (vgl. BAG, Urt. v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08, ZTR 200, 417), folgt, dass auch bei einer ordentlichen Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung im Verhältnis zu einer "normalen" betriebsbedingten Kündigung verschärfte Anforderungen gelten mit der Folge, dass die Beklagte darlegen muss, dass kein anderer zumutbarer Arbeitsplatz für den an sich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer vorhanden war.
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
    Wäre eine Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung bereits dann zulässig, wenn kein anderweitiger freier Arbeitsplatz vorhanden war, hätten es die Betriebspartner in der Hand, durch die Vereinbarung eines Interessenausgleichs mit einer Namensliste den tariflichen Sonderkündigungsschutz ordentlich Unkündbarer in erheblichem Umfang zu entwerten (vgl. auch BAG, Urt. v. 28.05.2009 - 2 AZR 844/07, NZA 2009, 954), indem sie insbesondere - wie vorliegend - eine Vielzahl von Vergleichsgruppen und Vergleichsuntergruppen bilden und die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer erheblich einschränken, was die Kündigungen nach § 1 Abs. 5 KSchG zwar erheblich erleichtern würde, nach Ansicht der Kammer aber mit § 20 Ziffer 4 MTV Metallindustrie nicht zu vereinbaren wäre.
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05

    Grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer;

    Auszug aus LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
    Ob und inwieweit die sog. Rentennähe eines Arbeitnehmers generell im Rahmen einer sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG neben der in § 1 Abs. 3 KSchG genannten sozialen Auswahlgesichtspunkte z berücksichtigen ist (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg vom 26.07.2007 - 14 Sa 508/07, Juris; LAG Köln vom 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05, LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51a; LAG Düsseldorf vom 13.07.2005 - 12 Sa 616/05, ArbuR 2006, 69-70 einerseits und LAG Niedersachsen vom 23.05.2005, 5 Sa 198/05, NZA-RR 2005, 584 andererseits, das jedenfalls keine grobe Fehlerhaftigkeit bei Berücksichtigung der Rentennähe annimmt), kann offen bleiben.
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05

    Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs-

    Auszug aus LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
    Ob und inwieweit die sog. Rentennähe eines Arbeitnehmers generell im Rahmen einer sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG neben der in § 1 Abs. 3 KSchG genannten sozialen Auswahlgesichtspunkte z berücksichtigen ist (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg vom 26.07.2007 - 14 Sa 508/07, Juris; LAG Köln vom 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05, LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51a; LAG Düsseldorf vom 13.07.2005 - 12 Sa 616/05, ArbuR 2006, 69-70 einerseits und LAG Niedersachsen vom 23.05.2005, 5 Sa 198/05, NZA-RR 2005, 584 andererseits, das jedenfalls keine grobe Fehlerhaftigkeit bei Berücksichtigung der Rentennähe annimmt), kann offen bleiben.
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 476/04

    Kündigung in der Arbeitsphase der Block-Altersteilzeit

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz - Sozialauswahl

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1511/05

    Wirkungen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04

    Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines

  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04

    Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

  • SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der

    Rechtsprechung, vgl. zuletzt LAG Hamm, Urt. v. 22.12.2010, 2 Sa 630/10, auch ggf. die Kündigung von vergleichbaren Mitarbeitern ohne Sonderkündigungsschutz, vgl. hierzu LAG München v. 15.11.2007, 3 Sa 303/07, und eine zumutbare Anlernzeit .
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